CSRD: ESG-Informationen werden verpflichtend Eine der größten Herausforderungen besteht zunächst darin, die erforderlichen Daten zu sammeln
Vier Buchstaben mit weitreichender Wirkung: Ab dem 1. Januar 2024 gilt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu offenzulegen, wie sich ihre Aktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt auswirken. Folgen müssen ihr Unternehmen, die an einer europäischen Börse gelistet sind — einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) — sowie nicht-börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
— Mehr als 250 Mitarbeitende
— Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
— Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
Für das Geschäftsjahr 2024 sind erst einmal nur die knapp 500 deutschen Unternehmen betroffen, schon heute über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten. Alle anderen sollten mit den Vorbereitungen beginnen — und sich dabei auf die folgenden fünf Herausforderungen konzentrieren:
1. Datenmanagement: Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die erforderlichen Daten zu sammeln und zu verwalten. Das erfordert eine Überprüfung der vorhandenen Datenquellen und möglicherweise die Implementierung neuer Datenerfassungs- und -analysetools.
2. Prozesse: Um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, sollten die betroffenen Unternehmen ihre Prozesse und Arbeitsabläufe evaluieren und — sofern erforderlich — anpassen. Das umfasst die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten für die Datenerfassung und -analyse, die Integration nachhaltigkeitsbezogener Aspekte in bestehende Unternehmensprozesse und die Implementierung von Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der der Daten.
3. Technologie: Der Einsatz von Technologie trägt dazu bei, die Anforderungen effizienter zu erfüllen. Automatisierte Datenerfassungs- und -analysetools, Nachhaltigkeitsmanagementsoftware und andere digitale Lösungen erleichtern das Sammeln der Daten, ihre Verarbeitung und Visualisierung.
4. Sensibilisierung: Es ist essentiell, die Mitarbeiter:innen auf die neuen, erweiterten Anforderungen vorzubereiten, so dass sie über das erforderliche Wissen verfügen, um die Berichterstattung zu unterstützen. Schulungsprogramme können dazu beitragen, das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsthemen zu schärfen, die Bedeutung der CSRD zu vermitteln und die Mitarbeiter:innen in die Lage zu versetzen, die relevanten Daten zu erfassen und zu analysieren.
5. Nachhaltigkeitsstrategie: Wird die Nachhaltigkeitsstrategie der CSRD gerecht? Sie sollte beispielsweise die Identifizierung von Umwelt- und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit, die Festlegung von Zielen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks und zur sozialen Verantwortung oder die Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele umfassen — und eng mit der Gesamtstrategie des Unternehmens verwoben sein.
Thomas Norgall
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